Frequently Asked Question

Wie verhält es sich mit den Bildrechten?

Grundsätzlich hat jede Person, die auf einem Foto abgelichtet wurde, das Recht am eigenem Bild. Gleichzeitig besteht auch ein Bildrecht seitens des Fotografen, da er mit seiner Tätigkeit zur entgültigen Entstehung des Bildes beigetragen hat. Mit Bezahlung des vereinbarten Preises räumt der Fotograf uneingeschränkte Nutzungsrechte an den Bildern ein. Lediglich bei der Veröffentlichung der Bilder ist grundsätzlich der Fotograf zu nennen. Private Bilder werden niemals ohne ausdrückliche Genehmigung der abgelichteten Personen Außenstehenden zugänglich gemacht.  

 

Bei Interesse bieten wir an, Dich bei uns für sogenannte Stockfotos zu bewerben. Diese Fotos werden dazu gemacht, sie in der Eigenwerbung (Internetseite, Preislisten, Galerien, Kataloge, Ausstellungen, …) zu präsentieren. In diesem Fall ist das Shooting für Dich kostenlos, und als Entgelt erhälst Du eine CD mit den besten Aufnahmen. Diese darfst du für private Zwecke uneingeschränkt nutzen (bei Nennung des Fotografen). 

 

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